Dienstleister und Partner

Erbenermittlung für Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger

Die Arbeit eines Nachlasspflegers umfasst neben der Sicherung des Nachlasses vor allem auch die Ermittlung der unbekannten Erbinnen und Erben. Wie auch in anderen Bereichen (beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie) kann sich der Nachlasspfleger hierbei eines Experten bedienen, wenn die eigenen Möglichkeiten erschöpft sind. Wir stehen mit unserem Spezialwissen zur Erbenermittlung für Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger in ganz Deutschland als Ansprechpartner und Dienstleister bereit. Dabei versuchen wir, jederzeit bestmöglich auf die Bedürfnisse des Nachlasspflegers und auch des Nachlassgerichts einzugehen. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme.

  • Bei der Erbenermittlung entstehen auf Grund der oft aufwändigen Recherchen im In- und Ausland hohe Kosten. Wir übernehmen alle diese Kosten und vereinbaren mit den Erben selbst - entsprechend der Rechtsprechung des BGH - ein Erfolgshonorar für unsere Arbeit. Dies bedeutet, dass dem Nachlass auch dann keine Kosten entstehen, wenn unsere Arbeit einmal nicht erfolgreich sein sollte.

  • Es ist richtig, dass viele Erbenermittler erst ab einer gewissen Nachlasshöhe bereit sind, die Ermittlungen in einem Fall zu übernehmen. Ein Grund hierfür ist, dass allein die Kosten für Recherchen und Urkundenbeschaffung bereits höher sein können als das mögliche Erbenermittlerhonorar.

    Wir bei ADD HOLSTEIN sind uns bewusst und haben Verständnis dafür, dass die Nachlassgerichte auch derartige Fälle gelöst wissen wollen und eben diese Erwartung an den jeweils zuständigen Nachlasspfleger bzw. die Nachlasspflegerin haben. Wir sind deshalb im Interesse einer dauerhaften Partnerschaft daran interessiert, Ihnen auch bei Fällen mit einem geringen Nachlasswert weiterzuhelfen und nach Möglichkeit die Erben zu ermitteln. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

  • Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der vom Gericht bestellte Nachlasspfleger stets informiert über den aktuellen Fortgang der Ermittlungen sein möchte - insbesondere da auch die Nachlasspfleger Berichtspflichten gegenüber dem Nachlassgericht unterliegen.

    Da die Anforderungen der einzelnen Gerichte und entsprechend auch der Nachlasspfleger oft deutlich variieren, richten wir uns nach vorheriger Absprache gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen und notieren uns diese zu Beginn der Fallübernahme.

  • Regelmäßig kommt es vor, dass bereits vor der Bestellung des Nachlasspflegers einzelne Erben bekannt sind oder dass Erben vom Nachlasspfleger erfolgreich ermittelt werden konnten, bevor die Ermittlung der weiteren Erben an einen Erbenermittler übergeben wurde. Dennoch benötigen auch diese Erben oft Unterstützung bei der Beschaffung von Urkunden und bei der Erlangung eines Erbscheins. Wir bieten diesen Erben zu vergünstigten Konditionen gerne unsere Hilfe an, wobei es den Erben selbst obliegt, ob sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

  • Entsprechend der Rechtsprechung des BGH ist es üblich, dass Erbenermittler erfolgsbasiert vergütet werden und sie diese Vergütung mit den Erbinnen und Erben selbst vereinbaren müssen.

    In zahlreichen Einzelfällen schließt sich dies aber aus, da nur einzelne Urkunden und andere Nachweise fehlen. Auch in solchen Fällen können wir behilflich sein. Sprechen Sie uns gerne mit den Details zum jeweiligen Nachlassfall persönlich an.

Unsere Leistungen für Nachlasspfleger