Erbensuche für Institutionen und private Auftraggeber

Die klassische Erbenermittlung befasst sich mit der Ermittlung von unbekannten Erbinnen und Erben in bei Gericht anhängigen, ungeklärten Nachlassangelegenheiten. Die Erblasser sind in solchen Fällen zumeist in den vergangenen fünf Jahren verstorben. Darüber hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere Bereiche, in denen die Hilfe von Erbenermittlerinnen und Erbenermittlern gefragt ist.

Sollten Sie in einem dieser Bereiche tätig sein und unsere professionelle Unterstützung für die Erbensuche in Anspruch nehmen wollen, freuen wir uns sehr über eine persönliche Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular, per E-Mail oder auch telefonisch.

Sollten Sie selbst Erbin oder Erbe sein oder uns als Nachlasspfleger/in beauftragen wollen, haben wir die entsprechenden Informationen auf den verlinkten Seiten für Sie zusammengestellt.

  • Gerade im Berliner Umland und den gesamten “neuen” Bundesländern stellt die Zusammenarbeit mit Gesetzlichen Vertretern und Landkreisen einen unserer Schwerpunkte dar. Noch immer sind zehntausende Eigentumsverhältnisse in Bezug auf Grundstücke ungeklärt. Wir können in diesem Bereich auf viel Erfahrung und Wissen verweisen und freuen uns von Ihnen zu hören.

  • Für gewöhnlich bestellen Nachlassgerichte bzw. die dort tätigen Rechtspfleger/-innen einen Nachlasspfleger, der die Erbenermittlung zu übernehmen hat. Gern können Sie als Rechtspfleger uns aber auch – gleich aus welchen Gründen – direkt hinsichtlich der Erbensuche ansprechen.

    Gern stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner zu Nachermittlungen in Erbscheinverfahren zur Verfügung. Auch wenn wir Antragstellende in Erbscheinverfahren nicht vertreten dürfen – bei Nachfragen und Verfügungen bezüglich solcher Anträge, in denen wir bereits als Ansprechpartner benannt sind, sind wir häufig der direkteste und schnellste Weg zu weitergehenden Nachweisen.

  • Notaren begegnet es in ihrer Praxis regelmäßig, dass die professionelle Hilfe eines Erbenermittlers benötigt wird.

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ohne die Ermittlung aller Erbstämme auch kein Teilerbschein für die beim Notar vorstellig gewordenen Erbinnen und Erben beantragt werden kann. Denn nur wenn alle erbberechtigten Stämme bekannt sind, kann ein Anteil für die im Erbscheinsantrag erwähnten Erbinnen und Erben errechnet werden.

    In anderen Fällen ist es notwendig alle Erbinnen und Erben zu ermitteln, so dass die bereits bekannten erbberechtigten Personen ein Grundstück letztlich auch verkaufen können.

    Zuletzt stoßen Notare auch dann an ihre Grenzen, wenn es um Sicherungshypotheken, Ankaufsrechte oder Vorkaufsrechte geht, die vor einem Grundstücksverkauf aus dem Grundbuch gelöscht werden sollen. Insbesondere bei älteren Eintragungen ist dies oft nur möglich, wenn eine Erbensuche stattfindet, mit dem Ziel, heute lebende Ansprechpartner zu finden.

    Zu beachten ist, dass Notare nie selbst einen Erbenermittler beauftragen, sondern den Erbinnen und Erben im Bedarfsfall empfehlen, sich an uns oder andere professionelle Erbenermittler zu wenden.

  • In jüngster Zeit ist insbesondere auf politischer Ebene Bewegung in den Bereich des Umgangs mit nachrichtenlosen Konten oder herrenlosen Vermögenswerten gekommen. Bis zur Umsetzung des entsprechenden Gesetzesentwurfs und der realen Einführung eines zentralen Registers wird aber noch Zeit vergehen.

    Wir unterstützen Sie schon jetzt dabei, die Vermögensgegenstände den berechtigten Personen zuzuführen – egal ob die Anspruchsinhaber selbst oder deren Erbinnen und Erben ermittelt werden müssen.

  • Es kommt nicht selten vor, dass größere, aber dennoch unvollständige Erbengemeinschaften ihre Immobilien verkaufen möchten. Ein Verkauf von Grundstücken ist aber nur „aus der gesamten Hand“ möglich. Voraussetzung hierfür ist eine umfängliche Klärung der Erbfolge. Hier können wir Sie entweder bei der Suche und Legitimation der fehlenden Erbinnen und Erben unterstützen oder aber gemeinsam mit Ihnen nach alternativen Lösungen suchen. Sprechen Sie uns an.

  • Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien möchten Sie Grundbesitz erwerben, kennen aber die Eigentümer nicht? Auch das Grundbuch weist nur unauffindbare oder gar verstorbene Personen aus? Wir verfügen über die nötige Erfahrung, Sie bei der Erbensuche zu unterstützen.

Professionelle Erbensuche für…