Sie sind als Erbe von der ADD HOLSTEIN Erbenermittlung kontaktiert worden?

Unsere Arbeit für Erbinnen und Erben

Wir erhalten unsere Ermittlungsaufträge und Informationen zumeist von offiziellen Stellen. Doch der Kern unserer Arbeit ist das Auffinden von Erbinnen und Erben – auch Erbenermittlung oder Erbensuche genannt. Wenn Sie als Erbin oder Erbe von uns kontaktiert werden, haben wir an Ihrem Fall häufig schon mehrere Monate oder Jahre gearbeitet. Wir haben Adressbücher gewälzt, Archive durchstöbert und vielleicht sogar Friedhöfe besucht. Das Ergebnis dieser langwierigen Recherchen ist eine verwandtschaftliche Verbindung der Erben und Erbinnen zum jeweiligen Erblasser, die wir mit Dokumenten nachweisen können.

Nachfolgend haben wir Fragen gesammelt, die wir besonders häufig gestellt bekommen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Antworten weiterhelfen können. Sollten jedoch noch immer Fragen offen bleiben, dann freuen wir uns sehr, wenn Sie uns persönlich kontaktieren. Wir haben außerdem Informationen darüber zusammengestellt, wie Erbenermittler arbeiten.

  • Sie haben Post von uns bzw. einem anderen Erbenermittler erhalten? Im Regelfall kontaktieren wir Privatpersonen immer dann, wenn wir sie als Erben ermittelt haben. Unsere Aufgabe ist die Ermittlung von Erben in ungeklärten Nachlassangelegenheiten. Dies bedeutet, dass ein meist entfernter Verwandter von Ihnen verstorben ist und keine Erben bekannt sind. Meistens sind Sie nicht der einzige Erbe in einem solchen Fall.

  • Die Nachlassgerichte sind zwar zuständig für Erbschaften ohne bekannte Erben, aber haben oft nicht die Kapazität oder die technischen Möglichkeiten, selbst die Erben zu ermitteln. Dabei muss man wissen, dass die Ermittlung von Erben in einigen Fällen extrem aufwändig ist und oft Jahre in Anspruch nimmt. Die Gerichte ernennen deshalb sogenannte Nachlasspfleger. Kommen diese bei der Suche nach den Erben selbst nicht weiter, geben sie im Regelfall die Ermittlungen in die Hände professioneller Erbenermittler/-innen.

    Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass längst nicht alle von uns ermittelten Fälle bei einem deutschen Nachlassgericht anhängig sind. Wir ermitteln ebenfalls in internationalen Erbangelegenheiten (insbesondere aus den USA) und in ungeklärten Grundstücksfällen.

  • Professionelle Erbenermittler werden für die Suche zunächst nicht bezahlt - weder aus dem Nachlass noch vom Gericht. Es ist gewünscht, dass wir mit den Erben selbst eine Vereinbarung schließen. Diese Vereinbarung sichert uns eine Vergütung für unsere Arbeit. Diese Vergütung, die sich prozentual am tatsächlich ausbezahlten Erbanteil bemisst, muss aber nur und erst dann bezahlt werden, wenn der Nachlass an Sie zur Auszahlung kommt.

  • Nein, wir sichern Ihnen in der mit Ihnen geschlossenen Vereinbarung zu, dass wir alle Kosten für Sie übernehmen. Dies beinhaltet die Kosten für die Beschaffung aller Urkunden, die Notarkosten für den Erbscheinantrag und auch die Gerichtskosten für den Erbschein selbst. Unser Honorar wird erst bei der Auszahlung der Erbschaft fällig und wird bei der Auszahlung abgezogen. Sie müssen also zu keinem Zeitpunkt selbst etwas bezahlen.

  • Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen Erbenermittlerhonorare bis 33% als angemessen anerkannt. Die durch den Erbenermittler kontaktierten Erbinnen und Erben hätten in den meisten Fällen ohne dessen Ermittlungsarbeit von ihrer Erbenstellung keinerlei Kenntnis erhalten bzw. wären außerstande, diese Erbenstellung gerichtsfest zu belegen. Da sich das Honorar prozentual am tatsächlich ausbezahlten Erbanteil bemisst, liegt das Kostenrisiko vollständig auf der Seite des Erbenermittlers.

  • Bevor wir Sie kontaktieren, haben wir den entscheidenden Teil unserer Arbeit bereits vollendet: Wir haben Sie als Erben ermittelt. Dennoch sind wir damit nicht am Ziel.

    1. Oft müssen noch weitere Erben ermittelt werden, denn nur dann kann festgestellt werden, welcher Erbe welchen Anteil erhält.

    2. Außerdem müssen oft mehr als hundert beglaubigte Urkunden (Geburts-. Heirats-, Sterbeurkunden, Testamente, Erbscheine etc.) beschafft werden, die als Nachweis beim zuständigen Gericht vorgelegt werden müssen.

    3. Wenn dies geschafft ist, beantragen die Erben mit unserer Unterstützung einen Erbschein. Die Bearbeitung bei den jeweiligen Gerichten kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen, da unsere Ermittlungsergebnisse und die eingereichten Unterlagen genau geprüft werden. Wir halten Sie aber gerne über den aktuellen Stand auf dem Laufenden und kommunizieren nach Möglichkeit auch regelmäßig mit dem zuständigen Gericht, um eventuelle Nachfragen schnellstmöglich zu beantworten.

    4. In einem letzten Schritt reichen wir dann den nunmehr erteilten Erbschein bei der Bank ein und kümmern uns um die Verteilung des Erbes entsprechend der auf dem Erbschein ausgewiesenen Quoten. Sollte zum Nachlass eine Immobilie gehören, koordinieren wir gerne auch den Verkauf im Auftrag der Erbengemeinschaft.

  • Uns ist bewusst, dass es gerade in der heutigen Zeit Skepsis hervorruft, wenn man plötzlich und unerwartet wegen einer Erbschaft kontaktiert wird. Wir möchten deshalb so transparent wie möglich sein. Sie können uns gerne näher kennenlernen, indem Sie auf “Team” klicken. Oder Sie können uns in unseren Büros in Berlin und Köln besuchen. Zudem können Sie sich bei Ihrem heimischen Gericht bezüglich der professionellen Erbenermittlung informieren. Auch können Sie sich gerne einen Anwalt zur Hilfe nehmen, mit dem wir natürlich ebenfalls gerne sprechen.

    Darüber hinaus möchten wir auf unser Partnerunternehmen ADD Associés hinweisen, das eines der größten und etabliertesten Erbenermittlungsunternehmen weltweit ist.

  • Immer wieder kommt es vor, dass Erben bereits bekannt sind und dennoch die Hilfe eines Erbenermittlers benötigen.

    Vor allem ist dies dann der Fall, wenn die bereits bekannten Erben ihre Erbanteile nicht nachweisen können, weil hierzu noch alle weiteren, bislang unbekannten Erben ermittelt werden müssen. Sollte es sich bei dem verstorbenen Erblasser um einen Cousin oder eine Cousine handeln, betrifft dies auch Teile der Familie, mit denen die bekannten Erben nicht oder nur sehr weitläufig verwandt sind.

    Eine weitere Fallkonstellation betriff Grundbucheintragungen wie Vorkaufsrechte, Sicherungshypotheken oder Ankaufsrechte, die gelöscht werden sollen. Oftmals ist hierzu eine Klärung der Erbfolge notwendig, zumindest aber eine Ermittlung des Sterbefalls der eingetragenen Person.

    Wir können in derlei Fällen gerne weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns einfach persönlich und wir können die Details Ihres Falles besprechen.

Häufig gestellte Fragen